Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Lebensgefährte ist hauptberuflich als Baufacharbeiter fix angestellt und habe mich Anfang des Jahres mit einem technischen Zeichenbüro nebenberuflich selbstständig gemacht. Er ist sowohl bei der ASVG als auch bei der GSVG versichert.
Aufgrund eines Rückenleidens ist er seit mehreren Wochen im Krankenstand und sein Arbeitgeber hat mir die Kündigung für Oktober ausgesprochen.
Hat er als nebenberuflich Selbstständiger (mtl. rd. 200.- Euro Umsatz), welcher bereits mehr als fünf Jahre unselbstständig erwerbstätig war, Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der ASVG?
Wir haben bereits mit dem AMS Kontakt gehabt und dort haben wir die Auskunft erhalten, dass solange er bei der GSVG versicherungspflichtig ist, keinen Anspruch auf Auszahlung von Arbeitslosengeld hat.
Aber wie soll er von nicht mal 200.- Euro im Monat leben. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier? Wir denken derweilen daran das Gewerbe ruhend zu melden, damit er sein Geld vom AMS bekommt.
Vielen Dank im Voraus |