Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Wenn ein Sanierungsplan eines Unternehmens abgelehnt/scheitert und die Liquidation des Unternehmens im Zuge des Konkurses erfolgt, welche Konsequenzen ergeben sich anschließend für den Unternehmer? Sagen wir, dem Masseverwalter gelingt es maximal ca. 5% der Schulden durch die Liquidation des Unternehmens abzudecken; was geschieht dann?
1) Muss ich bis zu 20% der SChulden zurückzahlen (wie bei einer Sanierung ohne Eigenverwaltung) oder gibt es für den Konkurs eine eigene Quote oder gar keine?Welche Form der Restschulden bleiben?
2) Kann ich als ehemaligen Unternehmer, der nach Auflösung meines Unternehmens noch Restschulden hat, diese nach dem SChuldenregulierungsverfahren abbezahlen oder wird die Privatinsolvenz strikt von der Insolvenz für Unternehmer getrennt?
Vielen Dank im Voraus!
lg |