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Verfasst von: Chiara am 10.10.2012 16:38
 


THEMA:  Aussetzung

Guten Tag,

bei einer Prüfung durch das Finanzamt hat sich eine erhebliche Nachzahlung ergeben. Nun hat mein Steuerberater eine Berufung und eine Aussetzung der Einhebung eingebracht. Wäre es dennoch sinnvoll, den strittigen Betrag zu bezahlten? Dieser wird, falls der Berfung statt gegeben wird, ohnehin wieder gutgeschrieben.

Ich denke, wenn der Berufung nicht statt gegeben wird, werden sich die Kosten aufgrund der Aussetzungszinsen noch weiter erhöhen. Daher mein Gedanke, die Schuld bis zur Erledigung der Berufung zu entrichten.

Wie wird dies in der Praxis gehandhabt, Schuld bezahlen oder aussetzen?

Ich freue mich auf eine rasche Rückmeldung von Ihnen.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.10.2012 13:40
 


THEMA:  Aussetzung

Hier gibt es unterschiedliche Meinungen:

man hört auch immer wieder: "der Rückstand wurde einbezahlt, dann kann man die Berufung auch abweisen."

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