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Verfasst von: Nina am 12.10.2012 15:14
 


THEMA:  Steuerpflicht eines gemeinnützigen Sportvereins

Hallo,

ich habe einen gemeinützigen Sport (Tanz) verein, mit dem ich nun auch Auftritte gegen Honorare machen möchte.

Großteils wird das Honorar für vereinszwecke (neue Ausrüstung, Treffen,etc.) ausgegeben, ein Teil soll eine Aufwandsentschädigung für die Tänzerinnen (An/Abreise, Benzinkosten) sein.

Nun habe ich gelesen, dass man bis 30.000€ / Jahr Ust. und bis 7.300€/ Jahr Körperschaftssteuer befreit ist.

Ist man das automatisch, sofern man durch Rechnungen nachweisen kann, dass man nicht mehr eingenommen hat, oder muss ich das extra beantragen?

Darf ich an Auftraggeber Rechnungen schreiben?

Wenn der Verein schon gegründet ist (mit EIntragung), muss ich den Verein extra dem Finanzamt melden?

 

Danke und lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.10.2012 13:23
 


THEMA:  Steuerpflicht eines gemeinnützigen Sportvereins

Die Befreiung besteht automatisch.Kein Antrag nötig.

Sie dürfen Rechnungen schreiben, aber ohne Umsatzsteuer.

 

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