Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Orima am 12.10.2012 19:15
 


THEMA:  Honorarnote als Student (Probleme mit Beihilfen?)

Guten Abend!

Folgende Situation: Ich bin Studentin und hätte jetzt nebenbei meinen ersten Job gefunden.

Es ist nur ein kleiner Job, der sich mit dem Studium vereinbaren lässt.

Allerdings gibt es eine ungeklärte Frage: Da ich auf Honorarbasis arbeiten soll, also einmal im Monat eine Honorarnote ausstellen soll, wurde mir von der AK und der WK gesagt, dass ich auf jeden Fall einen Gewerbeschein bräuchte.

Bekannte (und auch der Steuerberater meiner Firma) sagen mir jedoch, dass dies nicht stimmt, da man einen solchen als Student nicht braucht. Dazu finde ich leider nichts.

Da ich alles richtig machen möchte, wende ich mich nun an dieses Forum.

Besonders da ich Empfänger einer Waisenrente bin und Familienbeihilfe empfange, möchte ich explizit nochmal nachfragen, da die Meinungen und Gesetzesauslegungen hier so stark ausseinander gehen.

Liebe Grüße

Orima

Verfasst von: Orima am 12.10.2012 20:14
 


THEMA:  Honorarnote als Student (Probleme mit Beihilfen?)
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen: Ich würde Software entwickeln und laut: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=432227&dstid=0 würde das ja dann unter EDV-Dienstleistungen fallen, oder nicht?
Verfasst von: Markus Trittenwein am 15.10.2012 12:31
 


THEMA:  Honorarnote als Student (Probleme mit Beihilfen?)

Hallo,

meiner Meinung nach brauchen Sie einen Gewerbeschein. Jedoch dürfte es ein "freies Anmeldegewerbe" sein. Sie brauchen keinen Befähigungsnachweis. Welche Waisenrente erhalten Sie? Nach welchem Gesetz (ASVG, GSVG, BSVG) ist diese ausgestaltet. Wie alt sind Sie?

Schöne Grüße, Markus Trittenwein

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.73 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.