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Verfasst von: anne am 17.10.2012 10:55
 


THEMA:  Schadenersatz als Minderung der Anschaffungskosten ?

Wenn ich für die verpätete Übergabe einer Anlegerwohnung einen Schadenersatz für entgangenen Gewinn (entgangene Miete) bekomme, ist dieser dann

A) als Betriebseinnahme (lt. EStG) bzw. Umsatz (lt. Umsatzsteuergesetz) zu behandeln?
ODER
B) mindert dieser Schadenersatz die Anschaffungskosten, sodass sich die AfA verringert? .. und dieser Betrag NICHT als Betriebseinnahme bzw. Umsatz anzuführen ist?

Verfasst von: Markus Trittenwein am 17.10.2012 14:40
 


THEMA:  Schadenersatz als Minderung der Anschaffungskosten ?

Hallo,

Einkommensteuerrechtlich ist es meiner Meinung eindeutig eine Einnahme (da entgangene Miete). Die Anschaffungskosten werden nicht gekürzt.

Dieser Schadenersatz unterliegt als "echter Schadenersatz" nicht der Umsatzsteuer.

Für weitere Fragen um Ihre Vermietung steuerlich optimal zu gestalten, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung!

beste Grüße, Markus Trittenwein (markus.trittenwein@uniconsult.at) Tel: 07242 / 66 618 - 29

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

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