Hallo,
Einkommensteuerrechtlich ist es meiner Meinung eindeutig eine Einnahme (da entgangene Miete). Die Anschaffungskosten werden nicht gekürzt.
Dieser Schadenersatz unterliegt als "echter Schadenersatz" nicht der Umsatzsteuer.
Für weitere Fragen um Ihre Vermietung steuerlich optimal zu gestalten, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung!
beste Grüße, Markus Trittenwein (markus.trittenwein@uniconsult.at) Tel: 07242 / 66 618 - 29 |