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Verfasst von: Benji am 18.10.2012 03:33
 


THEMA:  "Ausländersteuer"

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Veranstaltung.

Angenommen ein Veranstaltungsort in Wien welcher über eine gültige Steuernummer verfügt bucht einen Künstler aus Frankreich. Dessen Gage beträgt Betrag x + Steuer. Wenn der Veranstalter der Künstleragentur nun die Steuernummer "VAT" übermittelt, muss er lauf der Agentur keine Steuer mehr an dien Künstler zahlen, zahlt daher nur Betrag x.

Der der Künster aus den EU Raum kommt, ist für ihn nun die sogenannte "Ausländersteuer" von 20% anzuführen?

 

Vielen Dank für die Hilfe,

Benji

Verfasst von: Markus Trittenwein am 19.10.2012 10:08
 


THEMA:  "Ausländersteuer"

Hallo Benji,

ich würde in diesem Fall direkt einen Steuerberater aufsuchen, da es dabei Gestaltungsspielraum gibt. Noch dazu gibt es viele Beteiligte (frz. Künstler, Agentur - woher?, Veranstalter - AT?)

Ein durchspielen verschiedener Varianten (bzgl. ESt und USt) würde den Rahmen des Forums sprengen.

Ist es nur ein hypothetischer Fall zb für eine Steuerrechtsklausur oder beschäftigt Sie dieser Fall in der Realität?

Für weitere Fragen  können Sie mich unter *deleted* kontaktieren.

beste Grüße, Markus Trittenwein 

Verfasst von: Elke am 29.10.2012 20:24
 


THEMA:  "Ausländersteuer"

Guten Abend,

Ich habe eine Frage bezueglich der Steuerpflicht eines Offshore Bediensteten:

Arbeitseinsätze im Asiatischen Seeraum an einem Offshore Vessel

beschäftigt bei einer Norwegische Rederie

Pensionsabgaben werden nach Norwegen bezahlt

Hauptwohnsitz in Österreich (keine öster. Staatsbuergerschaft)

Muss das Einkommen in Österreich versteuert werden?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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