Hallo,
ich bin nun seit zwei Jahren verheiratet. Da meine Frau aus Brasilien kommt, und im medizinischen Bereich arbeitete, mussten wir für die Nostrifikation ihres Diploms letztes Jahr etliche Dokumente übersetzen lassen. Dazu kamen noch Kosten für eine notarielle Beglaubigung, Verwaltungsgebühren, Kursgebühren für insgesamt 5 Deutschkurse und natürlich auch Studiengebühren -alles zwingend erforderliche Ausgaben. Da meine Frau bis zur erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in ihrem Bereich nicht tätig werden darf, wurden sämtliche Kosten bis dato von mir als Ehegatten getragen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung auch anführen darf.
Mit freundlichen Grüßen,
Joe |