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Verfasst von: Joe am 18.10.2012 18:30
 


THEMA:  Aufwendungen für die Berufserlangung des Ehepartners

Hallo, 

ich bin nun seit zwei Jahren verheiratet. Da meine Frau aus Brasilien kommt, und im medizinischen Bereich arbeitete, mussten wir für die Nostrifikation ihres Diploms letztes Jahr etliche Dokumente übersetzen lassen. Dazu kamen noch Kosten für eine notarielle Beglaubigung, Verwaltungsgebühren, Kursgebühren für insgesamt 5 Deutschkurse und natürlich auch Studiengebühren -alles zwingend erforderliche Ausgaben. Da meine Frau bis zur erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in ihrem Bereich nicht tätig werden darf, wurden sämtliche Kosten bis dato von mir als Ehegatten getragen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich diese Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung auch anführen darf. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Joe

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 20.10.2012 13:35
 


THEMA:  Aufwendungen für die Berufserlangung des Ehepartners

Ich sehe keine Chance, das beim Finanzamt durchzubringen.

Aber Sie könnten es  als außergewöhnliche Belastung versuchen.

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