Hallo,
Einkommensteuerlich können Sie es absetzen. Der Kaufnachweis ist schon gut mit dem Überweisungsbeleg erbracht. Falls Ihr Gerät mehr als EUR 400,00 gekostet hat, müssen Sie es über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Drucken Sie den Kauf auf ebay aus (dass Sie den Zuschlag bekommen haben, Preis und Bezeichnung des Geräts). Das ist für die Erstellung des Anlageverzeichnisses hilfreich.
Eine eventuelle Vorsteuer können Sie aber ohne Beleg nicht abziehen, jedoch gehe ich davon aus, dass Sie ohnehin unecht von der Umsatzsteuer befreit sind.
Für weitere Fragen können Sie mich gerne - im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs - kontaktieren.
beste Grüße, Markus Trittenwein *deleted*
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