Mit dem Nebenjob kommen Sie in die 43,2% Progression f.d. Einkommensteuer.
Wenn der Nebenjob selbständig ausgeübt wird, dann fallen bis zum Erreichen der Höchstbemessung 26,68% Sozialversicherung an.Sie können allerdings auch Betriebsausgaben absetzen.
Dei Auswirkung auf die Alimente kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt sagen. |