Hallo
Ich arbeite für 20 Stunden als Angestellter in einem Unternehmen und habe dort auch einen geschützten Arbeitsplatz.
Ich möchte mir jetzt aber eine App entwickeln lassen und diese dann im App Store verkaufen. Darf ich das trotz meines geschützten Arbeitsplatzes?
Weiters habe ich auch kein Gewerbe, habe aber gehört, dass ich auch nicht unbedingt eines brauche, sondern auch als Privatperson die Einkünfte über das Jahr in die Einkommenssteuererklärung einbinden kann. Jetzt wollte ich wissen, ist das so richtig? Ab wann muss ich dann meinen Arbeitgeber über die Einkünfte informieren? Muss ich ihn überhaupt informieren, denn das Einkommen ist ja nicht immer gleich
Vielen Dank!
Mfg
Ferdinand |