Hallo,
klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab ob Sie die Reisespesen refundiert bekommen. Vielleicht ist das auch in Ihrem Dienstvertrag oder im Kollektivvertrag geregelt.
Falls Sie diese Reisespesen nicht refundiert bekommen, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen.
Falls Sie Fragen zur Optimierung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (= Steuerausgleich) haben, können Sie mich gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung kontaktieren.
beste Grüße, Markus Trittenwein *deleted*
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