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Verfasst von: Günther am 24.10.2012 15:19
 


THEMA:  Zuverdienstgrenze

Ich habe vor ein Kleingewerbe zu begründen, wie hoch darf der Gewinn dieses Gewerbes sein damit ich neben meiner unselbständigen Erwerbstätigkeit keine zusätzlichen Steuern bezahlen muss? Ich habe mal gehört bis 700€, stimmt dieser Betrag? Muss ich unbedingt eine Einkommenssteuererklärung abgeben? Danke für die Antworten!

Verfasst von: Markus Trittenwein am 25.10.2012 10:57
 


THEMA:  Zuverdienstgrenze

Hallo Günther,

es gibt den Veranlagungsfreibetrag iHv EUR 730 (für andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte).

Beachten Sie bitte gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und eventuell arbeitsrechtliche (ob Sie überhaupt nebenbei neben der Haupttätichtkeit eine Nebentätigkeit ausüben dürfen) Aspekte.

Kontaktieren Sie einen Steuerberater. Der kann mit Ihnen diese Fragen klären.

Für eine kostenlose Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

beste Grüße, Markus Tritenwein

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