Hallo Günther,
es gibt den Veranlagungsfreibetrag iHv EUR 730 (für andere als lohnsteuerpflichtige Einkünfte).
Beachten Sie bitte gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und eventuell arbeitsrechtliche (ob Sie überhaupt nebenbei neben der Haupttätichtkeit eine Nebentätigkeit ausüben dürfen) Aspekte.
Kontaktieren Sie einen Steuerberater. Der kann mit Ihnen diese Fragen klären.
Für eine kostenlose Erstberatung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
beste Grüße, Markus Tritenwein |