Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: gast am 24.10.2012 15:55
 


THEMA:  Besteuerung eines Kest-freien Anleihefond

Guten Tag!

Mein "Bankberater" rät mir von einem Kest-befreiten Anleihefond (konkret "Raiffeisen OK Rent") auf einen anderen Kest-besteuerten zu wechseln da ich den OK Rent in die Est-Erklärung aufnehmen müsste. Rechr viel mehr Details konnte er mir nicht nennen (daher die Anführungszeichen bei "Berater" :-)) und ich finde keine klaren Aussagen/Bestimmungen im Web. Stimmt seine Aussage? Wie wäre die korrekte Versteuerung vorzunehmen und welcher Steuersatz wird dann wirksam?

danke im voraus,

gast

Verfasst von: Markus Trittenwein am 25.10.2012 10:53
 


THEMA:  Besteuerung eines Kest-freien Anleihefond

Hallo Gast,

ja, der OK-Rent investiert vorranging in "alte" Anleihen, die nicht automatisch mit der KESt besteuert werden, außer: Sie haben eine Optionserklärung (dass Sie für KESt-freie Wertpapiere trotzdem KESt zahlen, dafür aber endbesteuert sind) fürs Wertpapierdepot abgeben. Dann müssen sie die Fondserträge nicht in die Steuererklärung eintrage.

Falls keine Optionserklärung abgegeben worden ist, dann müssen Sie Einkommensteuer zahlen (über die Steuererklärung). Der Steuersatz hängt von Ihrer Einkommensteuersituation ab. Dieser kann sich zwischen 0 - 50 % bewegen.

Generell hat sich die Fondsbesteuerung seit 2011 stark geändert und es sind Übergangsbestimmungen im Gesetz verankert.

Ich empfehle einen Steuerberater zu konsultieren, der gemeinsam mit Ihrem Bankberater die optimale Lösung für Sie rausfinden kann.

Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

beste Grüße, Markus Trittenwein

 

Verfasst von: gast am 29.10.2012 11:00
 


THEMA:  Besteuerung eines Kest-freien Anleihefond

Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort!

Wenn ich das richtig verstehe muss ich entweder eine Optionserklärung abgeben, dann muss das depotführende Institut Kest einbehalten und abführen, oder ich versteuere den Fond über die Est-Erklärung. Welche Variante man wählt, hängt wohl davon ab, ob man < od. > 25% Est zahlt.

Ich gestehe, daß ich mich nicht so tief eingelesen habe, aber ist die Kest-Befreiung welche diese Produkte attraktiv gemacht hat, somit eigentlich Geschichte? Die Materie ist offensichtlich komplex :-), aber ob ich in dem Fond bleibe, od. wechsle hängt wohl von dem anzustellenden Rendite-Vergleich ab.

lg gast (sorry für die anonymität)

Verfasst von: Markus Trittenwein am 29.10.2012 13:07
 


THEMA:  Besteuerung eines Kest-freien Anleihefond

Hallo Gast,

der Hintergrund dieser Fonds ist, dass beschränkt Steuerpflichtige Körperschaften (zB Gemeinden, Vereine, kirchl. Organisation) KESt-frei anlegen konnten. Privatanleger wie Sie müssen dafür irgendwie Steuern zahlen.

Der erste von Ihnen geschriebene Absatz stimmt im wesentlichen. Sofern man ein fünfstelliges Jahreseinkommen hat, zahlt man schon immer mehr als 25 %. Jedoch hat man mit Veranlagungsfreibeträgen eine gewissen Steuerspielraum.

Aber seit 2011 ist vieles anders. Ob ein derartiger Fonds für Sie jetzt noch interessant ist, kann ich ohne Ihre Steuer- und Einkommenssituation zu kennen nicht beantworten.

Sie können mich unter *deleted* kontaktieren. Als Wirtschaftstreuhänder bin ich auch an eine sehr strenge Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden. Ihre Kontaktdaten würde ich auch nicht in einem öffentlichen Forum bekanntgeben.

Schöne Grüße, Markus Trittenwein

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.73 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.