Hallo Gast,
ja, der OK-Rent investiert vorranging in "alte" Anleihen, die nicht automatisch mit der KESt besteuert werden, außer: Sie haben eine Optionserklärung (dass Sie für KESt-freie Wertpapiere trotzdem KESt zahlen, dafür aber endbesteuert sind) fürs Wertpapierdepot abgeben. Dann müssen sie die Fondserträge nicht in die Steuererklärung eintrage.
Falls keine Optionserklärung abgegeben worden ist, dann müssen Sie Einkommensteuer zahlen (über die Steuererklärung). Der Steuersatz hängt von Ihrer Einkommensteuersituation ab. Dieser kann sich zwischen 0 - 50 % bewegen.
Generell hat sich die Fondsbesteuerung seit 2011 stark geändert und es sind Übergangsbestimmungen im Gesetz verankert.
Ich empfehle einen Steuerberater zu konsultieren, der gemeinsam mit Ihrem Bankberater die optimale Lösung für Sie rausfinden kann.
Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
beste Grüße, Markus Trittenwein
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