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Verfasst von: Marcus am 04.11.2012 12:21
 


THEMA:  Einzelunternehmer: Soll- oder Ist-Buchhaltung

Hallo,

 

ich bin seit November 2011 als Einzelunternehmer selbständig. Nun bin ich etwas verwirrt, mein Buchhalter hat mir erklärt, dass ich die Rechnung von 2011 (geschrieben 30.12.2011, bezahlt am 30.01.2012) nicht mehr ins Jahr 2011 reinnehmen kann, weil sie ja erst 2012 bezahlt wurde. Ich weiß aber, dass ein Bekannter immer die Rechnungen mit Rechnungsdatum bucht.

 

Nach etwas nachlesen hab ich dann gesehen, dass es da einen Unterschied zwischen Soll- und Ist-Buchhaltung gibt. Also in der Soll-Buchhaltung nehm ich einfach das Rechnungsdatum als Buchungsdatum her. In der Ist-Buchhaltung wird die Rechnung mit dem Tag an dem das Geld auf meinem Konto ist bezahlt.

 

Für mich wäre ja eine Soll-Buchhaltung viel einfacher, da kann ich die Rechnung schreiben und trag sie gleich in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein. Oder steht da irgendwas Anderes dagegen?

 

Danke

Marcus

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 07.11.2012 08:16
 


THEMA:  Einzelunternehmer: Soll- oder Ist-Buchhaltung

Man unterscheidet zwischen "einfacher Buchhaltung" die Basis für eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist und "doppelter Buchhaltung" die Basis für eine Bilanz ist. In der einfachen BH ist der Zahltag der Buchungstag, in der doppelten BH ist das Datum des Belegs (der Rechnung) der Buchungstag. Das Umsatzsteuergesetz kennt eine Soll- und eine Ist-Versteuerung. 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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