Hallo,
ich bin seit November 2011 als Einzelunternehmer selbständig. Nun bin ich etwas verwirrt, mein Buchhalter hat mir erklärt, dass ich die Rechnung von 2011 (geschrieben 30.12.2011, bezahlt am 30.01.2012) nicht mehr ins Jahr 2011 reinnehmen kann, weil sie ja erst 2012 bezahlt wurde. Ich weiß aber, dass ein Bekannter immer die Rechnungen mit Rechnungsdatum bucht.
Nach etwas nachlesen hab ich dann gesehen, dass es da einen Unterschied zwischen Soll- und Ist-Buchhaltung gibt. Also in der Soll-Buchhaltung nehm ich einfach das Rechnungsdatum als Buchungsdatum her. In der Ist-Buchhaltung wird die Rechnung mit dem Tag an dem das Geld auf meinem Konto ist bezahlt.
Für mich wäre ja eine Soll-Buchhaltung viel einfacher, da kann ich die Rechnung schreiben und trag sie gleich in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein. Oder steht da irgendwas Anderes dagegen?
Danke
Marcus |