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Verfasst von: Bernhard am 06.11.2012 09:43
 


THEMA:  Optimierung: Angestellt + Nebenberuflich Selbstständig oder Angestellt + Nebenberuflich Geringfügig?

Eine Frage: Gibt es einen Unterschied was die Steuerbeiträge und die Pflichtversicherungsbeiträge betrifft, ob ich neben meiner Hauptanstellung einen zusätzlichen Job als Selbstständiger oder als geringfügig Angestellter abwickle? Bezahle ich in einem dieser Fälle mehr Steuern oder Versicherungsbeiträge? 

Danke,

Bernhard

 

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 09.11.2012 15:34
 


THEMA:  Optimierung: Angestellt + Nebenberuflich Selbstständig oder Angestellt + Nebenberuflich Geringfügig?

Wenn Sie neben Ihrer vollversicherten Anstellung ein geringfügiges Anstellungsverhältnis haben, wird es zu einer Differenzvorschreibung der Gebietskrankenkasse kommen. Sie sind bei mehreren Dienstverhältnissen verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, wobei es zu einer Nachzahlung kommen wird, soferne Sie nicht auch einiges absetzen können. Zum Beispiel stellen die nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträge Werbungskosten dar.

Wenn Sie neben der Anstellung eine selbständige Tätigkeit beginnen und im Jahr nicht über ca. 4.500 Euro Gewinn haben, ist eine Ausnahme von der SVA möglich. Sobald der Gewinn 730 Euro übersteigt, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererkärung mit Beilage E1a (=Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verpflichtet.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Anita am 24.11.2014 15:14
 


THEMA:  Optimierung: Angestellt + Nebenberuflich Selbstständig oder Angestellt + Nebenberuflich Geringfügig?

Liebe Frau Mag. Halik,

Ihr Beitrag hilft mir nun auch weiter. Ich bin im Angestelltenverhältnis und möchte mich nun als selbstständige Tänzerin geringfügig und nebenberuflich anmelden.

Gewinn wird pro Jahr ca. 2000,- sein.

Wissen sie ob ich das nur bei der SVA melden muss oder auch bei der AUVA?

Lg und vielen Dank!!!

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