Sehr geehrte Damen und Herren,
das Insolvenzverfahren gegen einen Schuldner wird mangels Kostendeckung abgewisen. Der Schuldner besitzt jedoch eine Internetplattform im Wert von 100.000 Euro, die er allerdings nicht angibt.
Wie kann man gegen diese Person rechtlich vorgehen? An wen kann man sich diesbezüglich wenden? Ist eine Zwangsversteigerung möglich? Handelt es sich hierbei um Konkursbetrug?
Hochachtungsvoll Renate Wegscheider |