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Verfasst von: Elisabeth am 07.11.2012 16:35
 


THEMA:  mehrere Gerinfügigkeitsjobs

Hallo,

 

kann mir hier jemand helfen bitte. ich habe 4 GFJobs zur Zeit .

d.h.

 

1) am Ende des Jahres werden meine Beiträge von GKK ermittelt und diese muss ich dann nachzahlen - cca 15%

2) weiters ist noch Kammerbeitrag von 0,5 % zu zahlen (aus dem Gesamteinkommen berechnet?)

3) Lohnsteuer ebenfalls zu zahlen

 

Wie ist das mit Arbeitslosengeld? Eigentlich hat man Anspruch wenn man vollversichert ist. D.h. in meinem Fall bin ich eigentlich vollversichert, aber die Beiträge werden ja erst nächstes Jahr fällig. Was ist aber wenn ich zB 4 Monate lang 4 Jobs habe, und dann 1 Monat lang zB keins. Wie wird dann der Anspruch berechnet? Weiss hier jemand? Die Damen von der WKO konnten mit irgendwie keine ordentliche Antwort geben und zuständige Person ist auf Urlaub...

 

Danke im Voraus!

 

LG

 

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