Bis 11.000,-- zahlt man keine Einkommensteuer.
Da Sie aber 2012 Ams Geld bezogen haben, wird der besondere Progressionsvorbehalt gerechnet.D. h. es könnte durchaus sein, dass Sie f. 2012 ein Drittel von Ihrem Verdienst an Einkommensteuer zahlen müssen.
Bezüglich des neuerlichen AMS Geldes müssen Sie Ihren Betreuer fragen. |