Hallo,
ich habe folgende Frage: Möchte mich Selbstständig machen und möchte wissen, ob es für ich ein Nach- oder Vorteil ist, wenn ich nebenbei noch geringfügig beschäftigt bin?
Steuerlich wird beides zusammengerechnet.
Bei der SVA gilt in diesem Fall die kleine Grenze von € 4.500,--