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Verfasst von: Gast am 18.11.2012 14:42
 


THEMA:  Angehörigen in Anliegerwohnung wohnen lassen
Ein Elternteil wird bei einem Kind einziehen, das Gebäude gehört dem Kind, steuerlich wird nichts geltend gemacht.

Der Elternteil wird keine Miete bezahlen, aber monatlich einem Enkel Geld in Höhe einer fiktiven Miete als "Geschenk" überweisen.

Ist das Konstrukt so gegenüber dem Finanzamt ok oder ist ein Mietverhältnis notwendig, bei dem die Mieteinnahmen versteuert werden?

Verfasst von: Markus Trittenwein am 19.11.2012 12:36
 


THEMA:  Angehörigen in Anliegerwohnung wohnen lassen

Das Konstrukt ist sehr gewagt. Gerade bei Geschäften mit Angehörigen sind die Finanzbehörden sehr kritisch. "Geschenk" ist auch nicht glaubwürdig, weil eindeutig, weil der "fiktiven Miete" eine Gegenleistung (das Nutzungsrecht) gegenübersteht. Beim Enkel entstehen eindeutig Einkünfte aus Vermietung, die grundsätzlich steuerpflichtig (ESt, eventuell USt) sind. Ein Geschenk bekommt eigentlich der Elternteil, der darin gratis wohnen darf. Diese Schenkung ist steuerliche unbeachtlich, es muss aber eventuell eine Schenkungsmeldung gemacht werden. Sonst könnte eine Finanzordnungswidrigkeit entstehen.

Kurzum: Probleme sind bei diesem Konstrukt vorprogrammiert. Suchen Sie bitte eine Steuerberater auf, der mit Ihnen das steuerlich optimal gestalten kann.

beste Grüße, Markus Trittenwein

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