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Verfasst von: Markus Steidenreich am 19.11.2012 13:22
 


THEMA:  Zuverdienst als Webdesigner

Hallo,
Ich habe derzeit einen 40 Stunden Vollzeitvertrag. Nun möchte ich auch nebenbei ein bischen dazuverdienen (Für den Arbeitgeber geht das in Ordnung). Dies wird die Steuerfreie Grenze (€ 730,-) überschreiten.
Wie verrechne und versteuere ich nun meine Arbeiten, welche ich neben meiner Vollzeit Arbeit erledige? Wie sieht hier die Reihenfolge aus? Ist ein Freelancer ein Freiberufler?

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 19.11.2012 14:55
 


THEMA:  Zuverdienst als Webdesigner

Ich empfehle Ihnen ein - meist kostenloses - Erstgespräch mit einem Experten. 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 25.11.2012 13:58
 


THEMA:  Zuverdienst als Webdesigner

Sie müssen beim Finanzamt eine Steuernumemr beantragen.

Sozialversicherungspflichitg werden Sie erst ab einem Gewinn von € 4.500,--.

Möglicherweise benötigen Sie auch einen Gewerbeschein.

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