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Verfasst von: Dorothea M am 19.11.2012 19:44
 


THEMA:  Zuverdienst bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld wie versteuern?

Ich werde ab Februar 2013 das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die Zuverdienstgrenze beträgt ja 6100 Euro in diesem Kalenderjahr.Muss dieser Zuverdeinst versteuert werden, wenn ja in welcher Höhe? Oder fällt dieser Betrag unter die steuerfreie Grenze von 11.000 Euro im Jahr? Wenn ich geringfügig angestellt werde, muß ich für diesen Betrag auch noch anteilig Sozialversicherung bezahlen?Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Maritn am 26.11.2012 17:17
 


THEMA:  Zuverdienst bei einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld wie versteuern?

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080612.html - hier stehen alle wichtigen Infos.

Wenn Sie angestellt sind, dann wird die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Handhabe bei der Lohnverrechnung durch den Arbeigeber übernommen. Haben Sie selbständige Einkünfte, dann müssen Sie diese Einkünfte nicht versteuern wenn Sie nicht über EUR 11.000 verdienen. Sozialversicherungsrechtlich liegen Sie auch unter der Versicherungsgrenze von EUR 6.453,36.

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