https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080612.html - hier stehen alle wichtigen Infos.
Wenn Sie angestellt sind, dann wird die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Handhabe bei der Lohnverrechnung durch den Arbeigeber übernommen. Haben Sie selbständige Einkünfte, dann müssen Sie diese Einkünfte nicht versteuern wenn Sie nicht über EUR 11.000 verdienen. Sozialversicherungsrechtlich liegen Sie auch unter der Versicherungsgrenze von EUR 6.453,36. |