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Verfasst von: Anna D. am 22.11.2012 17:23
 


THEMA:  Berufsanwärter: Refundierung der Ausbildungskosten

hallo, ich komme frisch von der Uni und bin nun kurz davor eine Stelle als Berufsanwärterin anzunehmen. Da ich mir als Berufsanfängerin nicht sicher sein kann, ob mir diese Berufswahl tatsächlich liegt, macht mir v.a. die Refundierung der Kurskosten etwas Sorgen. Daher meine Frage: wenn ich in den ersten 6 Monaten mein Angestelltenverhältnis beende, mit welchen zu ersetzenden Kosten muss ich durchschnittlich rechnen? Bin dankbar für jede Antwort! Lg Anna

Verfasst von: Markus Trittenwein am 22.11.2012 21:16
 


THEMA:  Berufsanwärter: Refundierung der Ausbildungskosten

Hallo,

Da gibt es keine Durchschnittswerte. Es kommt darauf an auf welche Kurs (zB WIFI, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, eventuell kanzleiinterne Ausbildung) Sie geschickt werden. Bei kanzleiinterner Ausbildung (va. bei den Big Four-Kanzleien) kommt es relativ selten zur Refundierungen. Bei bezahlten Kursen externer Anbieter (Akademie der Wirtschaftstreuhänder, WIFI, etc.) ist mir einer Refundierung zu rechnen. Es hängt auch ab was im Dienstvertrag oder einer eigenen Refundierungsvereinbarung geregelt ist.

Ausbildungsrefundierungsvereinbarungen gibts übrigens in allen Branchen. Nicht nur bei den Wirtschaftstreuhändern.  Es sollte Ihnen nicht allzu große Sorgen bereiten. Habe noch von keinem Fall gehört bei dem ein ehemaliger Berufsanwärter wegen der Ausbildungskostenrückerstattung ruiniert wurde.

beste Grüße, Markus Trittenwein

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