Hallo,
Da gibt es keine Durchschnittswerte. Es kommt darauf an auf welche Kurs (zB WIFI, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, eventuell kanzleiinterne Ausbildung) Sie geschickt werden. Bei kanzleiinterner Ausbildung (va. bei den Big Four-Kanzleien) kommt es relativ selten zur Refundierungen. Bei bezahlten Kursen externer Anbieter (Akademie der Wirtschaftstreuhänder, WIFI, etc.) ist mir einer Refundierung zu rechnen. Es hängt auch ab was im Dienstvertrag oder einer eigenen Refundierungsvereinbarung geregelt ist.
Ausbildungsrefundierungsvereinbarungen gibts übrigens in allen Branchen. Nicht nur bei den Wirtschaftstreuhändern. Es sollte Ihnen nicht allzu große Sorgen bereiten. Habe noch von keinem Fall gehört bei dem ein ehemaliger Berufsanwärter wegen der Ausbildungskostenrückerstattung ruiniert wurde.
beste Grüße, Markus Trittenwein |