Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Gastronom mit einem Saisonbetrieb hat das Lokal bisher gepachtet. Nun möchte er das Lokal kaufen. Da die Sommersaison allerdings schon vorbei ist, hat er das Gewerbe ruhend gemeldet - überlegt allerdings für die Wintermonate das "kleine" Gewerbe anzumelden.
Ist die Ruhendmeldung des Gewerbes "schädlich" für die Abzugsberechtigung der VSt für den Kauf des Lokals?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
mfg
Rosi S. |