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Verfasst von: Doris am 26.11.2012 19:28
 


THEMA:  Geringfügig arbeiten neben Teilzeitverhältnis

Ich arbeite Teilzeit in einem Krankenhaus als Logopädin und habe nun eine Anfrage für einen Stimmworkshop (ein Nachmittag) bekommen.

Meine Frage ist, wie das mit den Steuern aussieht: Kann ich einen bestimmten Betrag steuerfrei dazu verdienen?

Ich habe nicht vor, mehr freiberuflich zu machen, da die Aussicht auf eine Vollzeitstelle nächstes Jahr gut ist.

Es wäre eben nun mal dieser Workshop und maximal noch 1 oder 2 in dem Jahr, sollte es gute Resonanz geben.

Doch dafür extra anmelden bei SVA usw. würde wahrscheinlich mehr kosten, als ich verdiene, oder liege ich da falsch?

Was an Steuern muss ich dann zahlen bzw. gibt es einen Betrag, den ich steuerfrei zu meiner Teilzeitbeschäftigung dazu verdienen darf? Danke für Eure Hilfe, mfg Doris

 

Verfasst von: Johanna am 09.03.2014 21:15
 


THEMA:  Geringfügig arbeiten neben Teilzeitverhältnis

730,- ist steuerfrei, bis 1440,- im Jahr gibt es eine Einschleifregelung. Dieser Betrag gilt nicht für die Einnahme, sondern für den Gewinn (nach Abzug aller Spesen).

 

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