Die Voraussetzungen hiefür sind:
- Mehr als 25km einfache Wegstrecke
- Beruflicher Zweck muss ausschließlich gegeben sein
- Die Reisedauer muss über 3 Stunden betragen
Das Taggeld für 24 Stunden (1 Tag) beträgt 26,40 Euro. Das Nächtigungsgeld (nur für nachweisliche Nächtigungen mit Rechnung) beträgt 15 Euro. Diese Beträge kann man auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung als Werbekosten oder Betriebsausgabe geltend machen - soferne diese nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden.
Für Dienstreisen über 3 Stunden gibt es dann eine Staffelung, welche Sie hier ersehen können.
Tagesgelder über 3 Stunden
Stunden | Betrag in Euro |
bis 3 |
Null |
bis 4 |
8,80 |
4 bis 5 |
11,00 |
5 bis 6 |
13,20 |
6 bis 7 |
15,40 |
7 bis 8 |
17,60 |
8 bis 9 |
19,80 |
9 bis 10 |
22,00 |
10 bis 11 |
24,20 |
11 bis 24 |
26,40 |
Es gilt demnach die angebrochene Stunde.
Mehr Information: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/entgelt/dienstreise/inlandsdienstreise/Seite.350100.html |