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Verfasst von: Aussie Mike am 29.11.2012 19:59
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

Hallo alle! Bin neu in der Runde, sogar "neu" in Österreich!

Da ich mich mit dem Steuersystem (eigentlich mit fast allem) hier in Österreich nicht auskenne, dachte ich mich, dass ich hier meine Frage offen stellen würde.

Für die folgende Frage habe ich eine Annahme und zwar 'Lohnsteuer Freigrenze liegt bei 11,000€ Brutto in KALENDAR Jahr.'

Q/. Ich bin in August aus einem Nicht-EU Land (Dritte Land) nach Österreich umgezogen und arbeite seit Anfang Oktober als Angestellte hier in Salzburg.  Anfang des Monates bekomme ich meine Lohn-Gehaltsabrechnung. Meine Lohnsteuer +SV wird von dem Brutto Betrag automatisch abgezogen und ich bekomme den Netto auf meinem Konto. Soweit alles klar. Aber: Für den Kalendar Jahr 2012, spricht die drei Monate Okt, Nov, Dez werde ich knapp keine 11,000€ Brutto verdienen und liege daher unter der Steuerfreigrenze. Es kommt mir dann logisch vor, dass ich die schon bezahlte Lohnsteuer (Lst) zurück bekommen sollte. Stimmt das? und wenn ja, wie gehe ich damit um?

Keine Antwort ist mir zu einfach, da ich mich mit Österreichische Steuererklärungen, Ausgleich, Umsatzsteuer usw gar nicht auskenne... 

Vielen Dank im Voraus

Mike

Verfasst von: Markus Trittenwein am 29.11.2012 20:51
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

Hallo Mike,

richtig. Eine Arbeitnehmerveranlagung (Formular "L 1") zahlt sich in Ihrem Fall ganz sicher aus. Anfang 2013 können Sie das Formular beim Finanzamt einreichen. Oder besser: Sie melden sich bei www.finanzonline.at an.

beste Grüße, Markus Trittenwein

Verfasst von: Silvia am 03.01.2013 18:15
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

Hallo  Mike !  Natürlich bekommen Sie die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt retour.  Melden sie sich auf Finanzonline an; sie bekommen dann innerhalb weniger Tage ihre Zugangsdaten zugesandt.  Der Dienstgeber muss die Jahreslohnzettel bis Ende Februar an das Finanzamt übertragen haben; dann können sie ihre Arbeitnehmerveranlagung auch vorberechnen.  Wenn Sie über absetzbare Sonderausgaben / Werbkosten usw noch gar nicht informiert sind würde ich mich bei der Arbeiterkammer kostenlos beraten lassen - um nichts zu verschenken. LG Silvia

Verfasst von: Aussie Mike am 06.01.2013 20:30
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

danke für die Antworten. ich habe mich bei finanzonline.at angemeldet, zugangsdaten auch schon bekommen. werd auf das Jahreslohnzettel warten dann mich weiter mit dem thema beschäftigen. ich werd sicher mehr Fragen haben, aber grundsätzlich ist das Ausfüllen der Arbeitnehmervetanlagung meine einzige Pflicht oder muss ich noch was anders auch Abgeben?

 

wünsche Euch alle ein tolles 2013

Verfasst von: Ella am 26.06.2013 13:39
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

Guten Tag!

Ich hätte eine ähnliche Frage.
Letztes Jahr habe ich das ganze Jahr über geringfügig gearbeitet, nur im Sommer und Winter habe ich jeweils 2 Monate aufgestockt. Im Juli und August auf je 30 Wochenstunden und im November und Dezember auf jeweils 16 Wochenstunden und habe für diese 4 Monate natürlich ganz normal die Steuer bezahlen müssen. Insgesamt kam alles zusammen bei weitem nicht über €11.000. 

Nun habe ich meine Arbeitnehmerveranlagung für 2012 gemacht und bekomme jedoch nur €77 zurück. Das kann nicht stimmen, da die Steuer für diese 4 Monate weit mehr ausgemacht hat. Was kann ich jetzt tun bzw. wieso erhalte ich meine Steuer nicht zurück??

Mit freundlichen Grüßen,
Ella

Verfasst von: Johanna am 09.03.2014 21:25
 


THEMA:  Zurückzahlung Lohnsteuer wenn unter 11.000€ im Kalendar Jahr?

Antowrt für Mike und Ella:

In beiden Fällen müsste eigentlich die gesamte einbehaltene Lohnsteuer rückerstattet werden, zusätzlich noch 10 % der SV. Über den Jahresausgleich wäre möglicherweise noch die KESt. der Sparbücher, von Bausparvertrag und Gehaltskonto zu holen.

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