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Verfasst von: Mach Cornelia am 01.12.2012 09:59
 


THEMA:  Berechnung Kleinunternehemrgrenze

Hallo!

Bin nahe der Kleinunternehmergrenze und jetzt am Zweifel wie Sie richtig zu berechnen ist?

Bin im Handel tätig, hätte jedoch nicht einheitlich 20% Ust, sondern 70 % Drittland und 20 % Verkauf innerhalb der EU. Jedoch weiß ich nciht genau, ob meine Kunden Unternehmer oder Private sind. (z.B. Ebay). Darf ich laut Richtlinie generell von einem geschäft mit 20 % ausgegen? Einkünfte aus Gewerbe? Oder ist der reale Umsatz heranzuziehen? Wie sieht es mit der Beurteilung, der eventuellen IGL aus?

 

LG Conny

Verfasst von: RT Buchhaltung am 05.12.2012 11:44
 


THEMA:  Berechnung Kleinunternehemrgrenze

Hallo Conny!
Wenn deine Kunden in der EU Privatpersonen sind, so muss in Österreich die Umsatzsteuer abgeführt werden (20%, 10%). Wenn du dir nicht sicher bist, ist immer von einer Privatperson auszugehen. Solltest du einen Unternehmer als Kunden haben, so muss er dir seine UID Nummer bekannt geben, damit eine ig Lieferung mit 0% erfolgen kann. Du erziehlst Einkünfte aus Gewerbebetrieben. Die Kleinunternehmergrenze schreibt vor, dass der Nettoumsatz von 30.000,- nicht überschritten werden darf, Dabei ist es egal ob Inland oder EU - immer der Nettoumsatz.

Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung!
RT Buchhaltung

Verfasst von: Mach Cornelia am 08.12.2012 16:17
 


THEMA:  Berechnung Kleinunternehemrgrenze

Danke!

Verfasst von: Mach Cornelia am 08.12.2012 16:38
 


THEMA:  Berechnung Kleinunternehemrgrenze

P.S. Wo ist das den nachzulesen, dass ich im Binnenhandel von einer Privatperson ausgehen kann? Ich kann nämlich meine Kunden nur schwer nach ihren steuerlichen Verhältnissen ausfragen, Ohne Sie eventuell zu vergraulen. Bin in einem Segment tätig, wo doch viele Händler (Flohmarkt, ebay) eventuell nicht beim Finanzamt gemeldet sein könnten.......

Danke

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