Hallo,
ich habe eine Frage zum Fragebogen des Finanzamts zur Betriebseröffnung (Verf 24). Dort ist folgender Punkt auszufüllen: "Neben den unten angeführten Einkünften beziehe ich Einkünfte aus ....."
Bis Juni diesen Jahres habe ich Studienbeihilfe erhalten. Muss ich das in diesem Feld angeben oder sind nur steuerpflichtige Einkommen relevant? |