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Verfasst von: Gruber H. am 06.12.2012 11:21
 


THEMA:  Krankheitskosten in der ANV aufteilbar ?

Hallo und guten Tag !

Nachdem meine Steuerberaterin zZt. Karenz ist möchte ich hier folgende Frage posten:

Mein Zahnarzt stellt mir für eine Zahnspange eine Gesamtrechnung von 4500 € aus.

Diese Summe wird ca. von Ende 2011 bis Anfang 2013 zu bezahlen sein. (Also in 3 Kalenderjahren)

Nachdem ich in der ANV Jährlich einen Selbstbehalt (6-12%) habe von ca. 2500 €,

wäre es sinnvoll dies in einem Jahr unterzubringen.

Oder darf ich die Gesamtsumme in einem Kalenderjahr (z.B.: nur 2012) angeben ?

 

Verfasst von: Martin am 06.12.2012 13:46
 


THEMA:  Krankheitskosten in der ANV aufteilbar ?

Sie können die Kosten nur in dem Jahr angeben in dem die Kosten auch tatsächlich angefallen sind.

Steuerlich sinnvoll (aber finanziell oft schwierig machbar) ist die gesamte Bezahlung innerhalb eines Kalenderjahres. Damit werden Sie den Selbstbehalt voraussichtlich übersteigen. Wenn Sie zB 1000EUR in 2011, 2000EUR in 2012 und 1.500EUR in 2013 bezahlen, dann fallen Sie komplett um diese außergewöhnliche Belastung um.

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