guten tag!
ich plane mich mit fotografie bzw bildbearbeitung nebenberuflich selbständig zu machen!
1) nun bekam ich in einem forum diese information:
"Bei der Sozialversicherung hast du eine Freigrenze von 4488 Euro. Ist dein Gewinn darüber, dann zahlst du nur vom tatsächlichen Gewinn die SVA Abgaben. Da du ja die Mindestbeitragsgrundlage bei deinem Angestelltenverhältnis bereits erreicht hast. Eine Steuerfreigrenze von 780 Euro hast du beim Finanzamt auch noch. Die Unfallversicherung ist pro Monat um die 8,25 Euro. Dann noch die Abgaben an die Innung für den Gewerbeschein. Ist nicht wirklich viel, an Abgaben."
ist diese auskunft korrekt?? gehe selbst davon aus das meine einkünfte anfangs minimal blieben! mit wieviel kann kann ich da maximal an abgaben bei minimalen gewinn rechnen?(im internet finde ich da abgaben zw. paar € und 8000in drei jahren!)
2) auch würde mich hier interessieren ob es einen unterschied macht ob ich in meinem hauptberuf vollzeit oder teilzeit angestellt bin!
3) nun ist es möglich das meine arbeiten unter "künstlerisch" durchgingen, ich mit dem kunstgewerbe aber einschränkungen hätte zum neuen gewerbe des "pressefotografen und fotodesigner". daher stellt sich mir die frage ob es mir vorteile bringen würde wenn ich zum gewerbe des fotodesiners auch als künstler anerkannt werde? oder würden beide getrennt gehandhabt werden? immerhin wären die übergange fließend! (falls es was bringt is die reinfolge endscheidend was ich zerst anmelde?) |