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Verfasst von: Malificius am 06.12.2012 14:59
 


THEMA:  nebenberuflich "pressefotograf und fotodesigner"

guten tag!

ich plane mich mit fotografie bzw bildbearbeitung nebenberuflich selbständig zu machen!

1) nun bekam ich in einem forum diese information:

"Bei der Sozialversicherung hast du eine Freigrenze von 4488 Euro. Ist dein Gewinn darüber, dann zahlst du nur vom tatsächlichen Gewinn die SVA Abgaben. Da du ja die Mindestbeitragsgrundlage bei deinem Angestelltenverhältnis bereits erreicht hast.
Eine Steuerfreigrenze von 780 Euro hast du beim Finanzamt auch noch. Die Unfallversicherung ist pro Monat um die 8,25 Euro. Dann noch die Abgaben an die Innung für den Gewerbeschein. Ist nicht wirklich viel, an Abgaben."

ist diese auskunft korrekt?? gehe selbst davon aus das meine einkünfte anfangs minimal blieben!  mit wieviel kann kann ich da maximal an abgaben bei minimalen gewinn rechnen?(im internet finde ich da abgaben zw. paar € und 8000in drei jahren!)

2) auch würde mich hier interessieren ob es einen unterschied macht ob ich in meinem hauptberuf vollzeit oder teilzeit angestellt bin!

3) nun ist es möglich das meine arbeiten unter "künstlerisch" durchgingen, ich mit dem kunstgewerbe aber einschränkungen hätte zum neuen gewerbe des "pressefotografen und fotodesigner".  daher stellt sich mir die frage ob es mir vorteile bringen würde wenn ich zum gewerbe des fotodesiners auch als künstler anerkannt werde? oder würden beide getrennt gehandhabt werden? immerhin wären die übergange fließend! (falls es was bringt is die reinfolge endscheidend was ich zerst anmelde?)

Verfasst von: malificius bla am 10.12.2012 12:20
 


THEMA:  nebenberuflich "pressefotograf und fotodesigner"

hat niemand eine antwort?

zumindest die ersten 2 fragen wären mir wichtig! das sind auch allgemeine steuerliche fragen ;)

lg

Verfasst von: Markus am 12.12.2012 11:01
 


THEMA:  nebenberuflich "pressefotograf und fotodesigner"

Hallo,

1.) wenn Sie ein "neuer" selbständiger sind und nur einen minimalen (unter EUR 730) Gewinn haben, dann werden sie vermutlich weder SV noch Steuer zahlen (Freibetrag von EUR 730)

2) kommt darauf an. welchen ausmaß hat die teilzeittätigkeit?

3) kommt auch darauf an. generell wird die künstlerische tätigkeit im Einkommensteuerrecht sehr streng ausgelegt. Da müsste man ihre Arbeit beurteilen. ein pressefotograf ist definitiv kein künstler im Sinne des Gesetzes. Eventuell kann man das beim Fotodesigner argumentieren. Die Gewerbeanmeldung dafür ist

Tipp: Sprechen Sie direkt mit einem Steuerberater im Rahmen eines Gesprächs ("kostenlose Erstberatung").

schöne Grüße, Markus

Verfasst von: Gast am 12.12.2012 13:46
 


THEMA:  nebenberuflich "pressefotograf und fotodesigner"

danke für die antwort!

zu punkt 2: bin zur zeit mit 40 std. angestellt würde mir aber überlegen auf 30 std. runterzugehen!

Verfasst von: Markus am 12.12.2012 16:12
 


THEMA:  nebenberuflich "pressefotograf und fotodesigner"

eine reduzierung von 40 auf 30 stunden macht für Sie (was die SV und Steuer betrifft) keinen wesentlichen Unterschied.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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