Leider habe ich Netz zu folgender Frage keine entsprechende Antwort gefunden. Vielleicht weiß hier ja jemand Antwort.
Ich bin nebenberuflich und selbständig im Bereich der Informatik tätig. Hin- und wieder kaufe ich für diese Tätigkeit diverse Hardware (Festplatten,...). Wie ich diese Posten steuerlich absetzen kann, ist mir klar.
Was ich aber nicht weiß: Darf ich die Fahrt zum Geschäft steuerlich absetzen (km-Geld, Stundensatz)? Manchmal fahre ich etwa an die 100 km bis zum Fachgeschäft, weil ich mir ein Produkt ansehen und probieren möchte. Ist diese Fahrt ausreichend beruflich veranlasst oder meint dann die Finanz, dass man auch online bestellen könnte? |