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Verfasst von: Florian Ubr am 12.12.2012 12:55
 


THEMA:  Immobilie teils gewerblich & privat genutzt - welcher Ust.-Satz auf Miete?

Hallo,

wir planen den Start eines Unternehmens und suchen derzeit eine Immobilie zur Miete. Zum größten Teil würde diese gewerblich genutzt werden, aber ein Raum davon auch als Wohnraum. Ein Makler warf nun die Frage auf, wie das mit der Ust. zu regeln wäre. Daher auch meine Frage: weiß jemand ob das dann geteilt berechnet wird, sprich 80% (gewerblicher Teil) der Immobilie mit 20% für und die 20% privater Anteil mit 10% Ust?

Oder kann alles mit 10% oder 20% vermietet werden? Beispielsweise alles mit 20% gewerblich angemietet?

Danke bereits im Vorraus for Antworten, Ideen und Anregungen! :)

Verfasst von: Kanzlei Karabece am 19.12.2012 17:42
 


THEMA:  Immobilie teils gewerblich & privat genutzt - welcher Ust.-Satz auf Miete?

Sehr geehrter Herr Ubr, Die Abgrenzung hier ist nicht ganz einfach. Wird ein grundsätzlich als Wohnung dienender Mietgegenstand teilweise auch für andere Zwecke verwendet und wird ein einheitliches Mietentgelt verrechnet, dann kann insgesamt von einer Vermietung zu Wohnzwecken ausgegangen werden und der 10%ige Steuersatz angewerndet werden. Sollte jedoch der Mietgegenstand rein nur für geschäftliche Zwekce genutzt werden, dann kommt der 10%ige Steuersatz NICHT zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Martin Haselmann

Kanzlei Mag. Selim Karabece

e-mail: haselmann@karabece.com

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