Ich habe letztes Jahr 2 benachbarte Eigentumswohnungen zusammengelegt:
Dazu war notwendig: Trennmauer nieder zu reißen (samt Statik Maßnahmen), alter Boden raus, neuer Boden rein (auch über die Stelle wo zuvor eine Trennmauer war), Zwischenwände in den den jeweiligen Wohnungen wurden geändert, teilweise neue Türen (für neu entstandene Zimmer) und zu allerletzt gab es noch eine neue Küche... (weil die war danach woanders wie zuvor)
Jetzt hab ich gelesen, dass Herstellungsaufwendungen für die Zusammenlegung von Wohnungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Fällt der oben geschilderte Fall (bzw. welcher Teil davon) in die Kategorie Zusammenlegung von Wohnungen.
Danke, LG HH |