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Verfasst von: Claudia am 19.12.2012 17:02
 


THEMA:  Schwierigkeiten mit Steuerberater

Wir haben seit 4 Jahren einen Steuerberater, die ersten beiden Jahre ging alles gut. Jetzt haben wir vom Finanzamt erfahren dass für die letzten beiden Jahre nichts eingereicht wurde, ein Bescheid ist bereits rechtsgültig (er hat "vergessen" ihn zu beeinspruchen, gegen den anderen hab ich selbst Einspruch erhoben. Der gute Mann hat aber für beide Jahre die Honorarnote kassiert und nichts getan.

Meine Frage wäre ob der Steuerberater haftbar ist und ob die duch seine Unfähigkeit entstandenen Kosten auch er bezahlten muss. Leider hat er unsere gesamten Unterlagen, sonst wäre ich schon längst woanders........ er reagiert sehr selten auif meine zahlreichen Mails und Anrufe und ich bin schon sehr am verzweifeln, dieser Mensch treibt uns wissentlich in den Ruin !

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 20.12.2012 07:45
 


THEMA:  Schwierigkeiten mit Steuerberater

Selbstverständlich haftet Ihr Auftragnehmer für seine Leistungen bzw. für seine Versäumnisse. Wenn Sie Unterstützung hins. Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kammer der WT, Frau Mag. Wieser, Tel. 01-81173-277. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie mich bitte unter Tel. 0681-10209429 an. 

Verfasst von: andreasdf am 24.12.2012 17:14
 


THEMA:  Schwierigkeiten mit Steuerberater

Also wenn es einen Bescheid gab, wurde wahrscheinlich auch was eingereicht. Welchen Bescheid gab es denn? Weshalb wurde Berufung erhoben?

Verfasst von: ghjghj am 29.12.2012 22:03
 


THEMA:  Schwierigkeiten mit Steuerberater

machen sie ihm rasch klar, dass sie sein verhalten nicht weiter dulden und der kammer melden werden. die kümmern sich dann schon um ihre "eigenen" schwarzen schafe. sie werden ja vermutlich genug schriftlich beweise haben, was er alles schlampt und auf ihre emails nicht reagiert.
Machen sie ihm auch rasch klar, er möge ihnen sofort IHRE unterlagen aushändigen, am besten auch gleich der kammer melden. es sind IHRE unterlagen!!!!
unterbinden sie ihn schriftlich sofort aller vollmachten, welche sie ihm vermutlich ausgestellt haben (finanzonline-zugriff usw.).

zu guter letzt: ein bisserl dürften sie aber selbst auch in der pendeluhr schlafen, wenn sie erst nach 2 jahren merken was er alles (nicht) für sie gemacht hat.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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