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Verfasst von: Karl am 19.12.2012 20:36
 


THEMA:  Monteurklausel

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin bei Recherchen auf die Monteurklausel gestoßen.

Gilt diese auch für Beratertätigkeiten in langfristigen Projekten. Aufenthaltsdauer regelmäßig ca. 4 Tage pro Woche am selben Standort.

Kann man diese auch rückwirkend geltend machen (wenn ja, wie lange?)

 

Vielen Dank im Voraus!

Karl

Verfasst von: Martin am 20.12.2012 16:11
 


THEMA:  Monteurklausel

Was Sie meinen ist das Montageprivileg und nicht die Monteuerklausel. Dieses Privileg steht nur zu wenn die Arbeit

  1. zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers oder seiner Kleidung bewirken,
  2. eine außerordentliche Erschwernis darstellen,
  3. mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gasen, Dämpfen etc zwangsläufig eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder körperlicher Sicherheit des Arbeitnehmers mit sich bringen,
  4. in einem Land erfolgen, in dem die Aufenthaltsbedingungen im Vergleich zum Inland eine außerordentliche Erschwernis darstellen oder
  5. die Entsendung in eine Region erfolgt, in welcher eine erhöhte Sicherheitsgefährdung vorliegt
Verfasst von: Karl am 22.12.2012 10:02
 


THEMA:  Monteurklausel

Vielen Dank für die Antwort, Fr. Weiß

Ich bin nicht sicher, ob wir hier vom gleichen sprechen (aus dem Bauch heraus würde ich sagen nicht, aber dafür bin ich in der Materie zu wenig drin), daher folgender Link, wo explizit von Monteurklausel gesprochen wird:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=452671&dstid=0&titel=Entsendung%2cvon%2cMitarbeitern%2cins%2cAusland

Vielen Dank im Voraus,

Karl

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