Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Werner am 20.12.2012 10:35
 


THEMA:  Wertpapier-KESt bei Anleihen

Hallo,

 

Ich habe eine Frage zur neuen Wertpapier-KESt im Zusammenhang mit Anleihen, die am Sekundärmarkt gekauft werden. Anders als früher werden dem Kaufpreis nun die 25% KESt für die aufgelaufenen Stückzinsen der aktuellen Zinsperiode aufgeschlagen. Früher musste man soweit ich weiß nur die Netto-Stückzinsen zusätzliche zum aktuellen Preis (Kurs oder Clean-Price) der Anleihe zahlen.

Bei der neuen Regelung wird also die KESt für die Stückzinsen doppelt gezahlt. Einmal vom Käufer der Anleihe durch den Aufschlag zum Kaufpreis und dann nochmal bei der nächsten Kuponzahlung.

Meine Frage ist wie die Abrechnung der KESt beim Verkauf oder bei Fälligkeit der Anleihe jetzt gehandhabt wird. Ich habe schon recherchiert, dass als Kaufpreis für den KESt-Anteil, welche auf den Kursgewinn berechnet wird, der Dirty-Price (inkl. KESt) herangezogen wird. Also wirklich der Preis, den der Käufer bezahlt hat. Bei Fälligkeit wird schlussendlich der letzte Kupon + der Tilgungskurs ausbezahlt. Wird nun der Kupon bei Fälligkeit wie ein ganznormaler Kupon abegerechnet und der die KESt auf den Kursgewinn nur auf den Tilgungskurs gerechnet oder wird der letzte Kupon dem Tilgungskurs hinzugerechnet und somit der Kaufpreis der letzten Zahlung (Tilgungskurs+letzter Kupon) gegenübergestellt und draus die KESt für den Kursgewinn berechnet?

 

Beispiel:

Anleihe mit 8% Kupon von 1. Jänner 2013 bis 1. Jänner 2018 (Tilgungskurs 100) mit jährlichem Kupon am 1.Jänner

Kaufdataum 1. Juli 2015 zum Kurs von 97 gekauft; der Käufer muss 4€ an Stückzinsen bezahlen wobei 1€ dabei KESt sind (der Dirty-Price beträgt also 101€)

1. Jänner 2016 werden 8€ Kupon ausgezahlt wobei 2€ KESt wegfallen (obwohl für das erste halbe Jahr schon 1€ an KESt beim Kauf bezahlt wurden)

1. Jänner 2017 werden 8€ Kupon ausgezahlt wobei 2€ KESt wegfallen

1. Jänner 2018 ist die Anleihe fällig und es werden 100€ als Tilgungskurs und 8€ Kupon ausgezahlt

Werden nun 2€ KESt für den 8€ Kupon und wegen Kursgewinns/verlust wird 100€-101€=-1€ keine KESt abgezogen oder wird

108€-101€ gerechnet was 1,75€ KESt ergeben würde?

 

Vielen Dank im Voraus!

Werner

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.207 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.