hallo,
ich bin im künstlerbereich tätig u hab die möglichkeit bekommen bei einer tournee für 3 monate mitzuarbeiten.... da man bei einer tournee nicht angestellt wird muss ich mich selbstständig machen... leider ist mein einkommen die restliche zeit noch nicht so groß das ich mein unternehmen durchgehend weiterführen kann..
Finanziell ist es daher klüger mein kleinunternehmen stillzulegen nun stellt sich mir aber die frage ob ich nach der stilllegung ansprüche habe auf mindestsicherung bzw arbeitslose..
oder gibt es eine andere Möglichkeit dieses Problem von meiner kurzzeit tätigkeit lösen zu könnnen?? (andere Untermehnesart,...)
alles liebe
danke schon mal im vorraus für jede hilfe
viola |