Redakteure fallen unter die Berufsgruppe Journalisten und erzielen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Sollten Sie außer der Sozialversicherung keine Belege über Betriebsausgaben haben, gibt es die Möglichkeit ein Betriebsausgabenpauschale von 12% und zusätzlich die Sozialversicherung geltend zu machen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |