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Verfasst von: Thomas am 21.12.2012 19:53
 


THEMA:  Belege Unterhaltszahlungen

Ich habe mich mündlich mit meiner Ex-Freundin auf Unterhaltszahlungen für unseren Sohn geeinigt.

Zusätzlich gibt es noch eine selbstverfasste schriftliche Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen.

Reichen Kontoauszüge und ggf. die Vereinbarung beim Finanzamt aus um meine Unterhaltszahlungen in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen zu können?

 

MFG Thomas

Verfasst von: Tanja am 29.12.2012 17:56
 


THEMA:  Belege Unterhaltszahlungen

Normalerweise sollten die Kontoauszüge, auf dem der Empfänger und der Verwendungszweck ersichtlich ist, ausreichen. Zudem dürfte es mit der schriftlichen Vereinbarung kein Problem sein.

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