Ich habe mich mündlich mit meiner Ex-Freundin auf Unterhaltszahlungen für unseren Sohn geeinigt.
Zusätzlich gibt es noch eine selbstverfasste schriftliche Vereinbarung über die Unterhaltszahlungen.
Reichen Kontoauszüge und ggf. die Vereinbarung beim Finanzamt aus um meine Unterhaltszahlungen in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen zu können?
MFG Thomas |