Verfasst von:
Christian Stürzl am
22.12.2012 01:59
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THEMA: Veranlagung Ausländische Kapitalerträge |
Angenommen ich habe Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit und zusätzlich 500 Euro Zinsen aus einem ausländischen Sparbuch.
Liege ich richtig, dass ich nun einen Erklärungswechsel durchführen muss (bisher machte ich Arbeitnehmerveranlagung), weil ich nur in der Einkommenssteuerklärung die Zinsen angeben kann?
danke |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
22.12.2012 13:34
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THEMA: Veranlagung Ausländische Kapitalerträge |
Bei Kapitalerträgen gilt der Freibetrag von 730 Euro nicht. Es ist daher eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Normalfall sind die Zinsen unter Kennzahl 754 einzutragen und die anzurechnende Quellensteuer unter Kennzahl 757.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
Christian Stürzl am
22.12.2012 22:13
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THEMA: Veranlagung Ausländische Kapitalerträge |
Danke.
Noch eine Frage, im FinanzOnline muss ich einen Erklärungswechhsel durchführen, da ich bisher eine Arbeitnehmerveranlagung machte.
Dort ist als Pflichtfeld Vorraussichtl. Gewinn im Eröffnungsjahr/Folgejahr aufgeführt.
Was ist dort einzutragen als nichtselbst. Arbeitnehmer? 0 oder freilassen?
mfg |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
23.12.2012 13:46
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THEMA: Veranlagung Ausländische Kapitalerträge |
In das Feld voraussichtlicher Gewinn sind Ihre Kapitalerträge einzutragen, also die 500 Euro. Und wenn sich der Stand am Sparbuch nicht ändert, für das Folgejahr ebenfalls 500 Euro oder ein geschätzter höherer oder niederer Wert.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
Christian Stürzl am
05.03.2013 02:05
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THEMA: Veranlagung Ausländische Kapitalerträge |
Beim Eintragen im Formular E1kv stellt sich mir nun die Frage, ob jene Zinsen auch in den Zeitraum "bis 31.3.2012" und "ab 1.04.2012" gesplittet werden müssen, oder ob allein die Angabe im Feld 754 reicht weil sich dieses auf das ganze Jahr bezieht?
Vielen Dank |
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Verfasst von:
Gast am
24.09.2013 13:45
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