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Verfasst von: Christian Stürzl am 22.12.2012 01:59
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

Angenommen ich habe Erträge aus nichtselbstständiger Arbeit und zusätzlich 500 Euro Zinsen aus einem ausländischen Sparbuch.

Liege ich richtig, dass ich nun einen Erklärungswechsel durchführen muss (bisher machte ich Arbeitnehmerveranlagung), weil ich nur in der Einkommenssteuerklärung die Zinsen angeben kann?

danke

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 22.12.2012 13:34
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

Bei Kapitalerträgen gilt der Freibetrag von 730 Euro nicht. Es ist daher eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Normalfall sind die Zinsen unter Kennzahl 754 einzutragen und die anzurechnende Quellensteuer unter Kennzahl 757.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Christian Stürzl am 22.12.2012 22:13
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

Danke.

Noch eine Frage, im FinanzOnline muss ich einen Erklärungswechhsel durchführen, da ich bisher eine Arbeitnehmerveranlagung machte.

Dort ist als Pflichtfeld Vorraussichtl. Gewinn im Eröffnungsjahr/Folgejahr aufgeführt.

Was ist dort einzutragen als nichtselbst. Arbeitnehmer? 0 oder freilassen?

mfg

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.12.2012 13:46
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

In das Feld voraussichtlicher Gewinn sind Ihre Kapitalerträge einzutragen, also die 500 Euro. Und wenn sich der Stand am Sparbuch nicht ändert, für das Folgejahr ebenfalls 500 Euro oder ein geschätzter höherer oder niederer Wert.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik   www.stb-halik.at

Verfasst von: Christian Stürzl am 05.03.2013 02:05
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

Beim Eintragen im Formular E1kv stellt sich mir nun die Frage, ob jene Zinsen auch in den Zeitraum "bis 31.3.2012" und "ab 1.04.2012" gesplittet werden müssen, oder ob allein die Angabe im Feld 754 reicht weil sich dieses auf das ganze Jahr bezieht?

Vielen Dank

Verfasst von: Gast am 24.09.2013 13:45
 


THEMA:  Veranlagung Ausländische Kapitalerträge

Sehr geehrte Fr. Halik,

muss im Feld 754 die "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer" eingetragen werden oder die "Kapitalertragsteuer"?

 

Vielen Dank

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