Sehr geehrter HabFi,
gemäß § 82 Abs 8 KFG ist ein Fahrzeug, dass von jemandem der entweder Sitz bzw. Wohnsitz im Inland hat und für eine Dauer von mehr als 1 Monat im Inland verwendet wird im Inland zuzulassen(spätestens 1 Monat nach Beginn der Verwendung) und entsprechend Abgaben zu entrichten. Wird jedoch der Gegenbeweis dahingehend erbracht, dass kein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland vorliegt (z.B. die Verwendung großteils im Ausland erfolgt - Deutschland), ist keine Anmeldung vorzunehmen. Dieser Beweis ist vom Benutzer zu erbringen. Für die Beurteilung werden u.a. Indizien wie gefahrene Kilometer im Inland bzw. Durchführung der Wartungsarbeiten im Inland herangezogen. Irrelevant ist hingegen, ob der Zulassungsbesitzer (in Ihrem Fall Ihr Bruder) einen Wohnsitz im Inland hat.
Anhand der geschilderten Umstände (Verwendung 11 Monate im Inland, etc.) ist eher davon auszugehen, dass im Falle einer Kontrolle die Finanzverwaltung das Fahrzeug als im Inland zuzulassen klassifizieren wird und eine Zulassung inkl Entrichtung der NOVA vorzunehmen ist. Zusätzlich können empfindliche Strafen festgesetzt werden. |