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Verfasst von: HabFi am 30.12.2012 15:56
 


THEMA:  Deutsches Kennzeichen

Hallo! Ich würde mir gerne das Auto vom Bruder für die nächsten 9 bis 11 Monate ausborgen. Er ist in Deutschland Wohnhaft und hat es auf sich angemeldet. Darf ich damit unbesorgt die 11 Monate in Österreich verwenden? Danke für eure Antworten und LG (und frohes neues Jahr!)

Verfasst von: HabFi am 30.12.2012 16:02
 


THEMA:  Deutsches Kennzeichen

Die Frage mag etwas undeutlich sein - grundlegend ist es ja, dass sein Lebensmittelpunkt nicht in Österreich ist und somit keine Öst. KFZ Steuern zutreffen, dennoch, wenn ich - nicht er - dieses Auto Österreich verwendet, wäre dies unserem Finanzamt ein Dorn im Auge?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 31.12.2012 12:12
 


THEMA:  Deutsches Kennzeichen

Ich kenne diese Problematik.Sowohl die Polizei als auch die Finanz setzen hohe Strafen fest.

Vielleicht kann man Ihnen beim ÖAMTC helfen.

Verfasst von: Ratschlag am 31.12.2012 15:40
 


THEMA:  Deutsches Kennzeichen

Hallo, am besten eine Anfrage mit einer Sachverhaltsdarstellung an das Finanzamt. Warum ist eine Anmietung eines KFZ für einen längeren begrenzten Zeitraum erforderlich, was geschieht dann? Wieso braucht Bruder das Auto nicht?

Verfasst von: GAST am 06.01.2013 11:21
 


THEMA:  Deutsches Kennzeichen

Sehr geehrter HabFi,

gemäß § 82 Abs 8 KFG ist ein Fahrzeug, dass von jemandem der entweder Sitz bzw. Wohnsitz im Inland hat und für eine Dauer von mehr als 1 Monat im Inland verwendet wird im Inland zuzulassen(spätestens 1 Monat nach Beginn der Verwendung) und entsprechend Abgaben zu entrichten. Wird jedoch der Gegenbeweis dahingehend erbracht, dass kein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland vorliegt (z.B. die Verwendung großteils im Ausland erfolgt - Deutschland), ist keine Anmeldung vorzunehmen. Dieser Beweis ist vom Benutzer zu erbringen. Für die Beurteilung werden u.a. Indizien wie gefahrene Kilometer im Inland bzw. Durchführung der Wartungsarbeiten im Inland herangezogen. Irrelevant ist hingegen, ob der Zulassungsbesitzer (in Ihrem Fall Ihr Bruder) einen Wohnsitz im Inland hat. 

Anhand der geschilderten Umstände (Verwendung 11 Monate im Inland, etc.) ist eher davon auszugehen, dass im Falle einer Kontrolle die Finanzverwaltung das Fahrzeug als im Inland zuzulassen klassifizieren wird und eine Zulassung inkl Entrichtung der NOVA vorzunehmen ist.  Zusätzlich können empfindliche Strafen festgesetzt werden.  

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