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Verfasst von: Norbert am 01.01.2013 09:35
 


THEMA:  Arbeiten im Auslabd
Guten Tag - ich habe folgende Frage: wenn man zB für ein Unternehmen in Frankreich arbeitet (4 Tage pro Woche - inkl Wohnung vor Ort) jedoch in A "lebt" und auch die Sozialversicherung in A zahlt wo muss (kann) man sein Einkommen versteuern - In F hätte man ja einen Vorteil oder ? (Spitzensteuersatz von 41%) wie verhält es sich da dann mit dem Arbeitgeberanteil der SV, kann man das überhaupt so trennen, SV in A und Lohnsteuer im Ausland - kann man dann überhaupt noch in A "leben" - nennt sich glaube ich "den Lebensmittelpunkt" zu haben (die Familie lebt ja auf alle Fälle in A) -Vielen Dank im Voraus
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