???Guten Tag,
2012 habe ich im Zuge einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben. Die EW ist vermietet und somit bin ich verpflichtet die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung richtig zu ermitteln. Folgende Frage ist im Zuge der Gewinnermittlung aufgetaucht:
Dauer der Abschreibung (Nutzungsdauer) Das Gebäude wurde 104X gebaut und vor ca. 14 Jahre renoviert, ich bezeihe aber keine Annuitätenzuschüsse. (lastenfreiheit bei Zwangsversteigerung) Auf welche Dauer muss ich die Anschaffungskosten gemindert um den prozentuellen Grundkostenanteil (aus Langgutachten der Zwangsversteigerung entommen) abschreiben? Im Langgutachten wird mit einer Restnutzungsdauer von 60 Jahren gerrechnet. (für Ertragswertmethode)
Im Zweifelsfall würde ich 1,5 Prozent heranziehen, allerdings schmälert dies nicht unbedingt meinen Gewinn und entspricht meiner Auffassung nach auch nicht der tats. Nutzungsdauer.
Vielen Dank im Voraus! |