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Verfasst von: Michael M. am 02.01.2013 16:35
 


THEMA:  Nutzungsdauer für AfA

???Guten Tag,

2012 habe ich im Zuge einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben.
Die EW ist vermietet und somit bin ich verpflichtet die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung richtig zu ermitteln.
Folgende Frage ist im Zuge der Gewinnermittlung aufgetaucht:

Dauer der Abschreibung (Nutzungsdauer)
Das Gebäude wurde 104X gebaut und vor ca. 14 Jahre renoviert, ich bezeihe aber keine Annuitätenzuschüsse. (lastenfreiheit bei Zwangsversteigerung)
Auf welche Dauer muss ich die Anschaffungskosten gemindert um den prozentuellen Grundkostenanteil (aus Langgutachten der Zwangsversteigerung entommen) abschreiben?
Im Langgutachten wird mit einer Restnutzungsdauer von 60 Jahren gerrechnet. (für Ertragswertmethode)

Im Zweifelsfall würde ich 1,5 Prozent heranziehen, allerdings schmälert dies nicht unbedingt meinen Gewinn und entspricht meiner Auffassung nach auch nicht der tats. Nutzungsdauer.

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Gast am 02.01.2013 16:47
 


THEMA:  Nutzungsdauer für AfA

Sorry, die Jahreszahl sollte natürlich 194X sein, das Gebäude wurde zum Glück nicht im Mittelalter gebaut... ;)

Verfasst von: Martin am 03.01.2013 13:33
 


THEMA:  Nutzungsdauer für AfA

Naja wenn das Gutachten von einer Restnutzungdauer von 60 Jahren spricht, dann ist Ihre Restnutzungsdauer 60 Jahre - also 1,66%

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