Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Sandra E. am 03.01.2013 12:08
 


THEMA:  arbeiten auf Werkvertragsbasis?

Hallo!

Mein Name ist Sandra und ich habe ein paar Fragen bezüglich Werkverträge.

  • Beziehen würde ich das Einkommen durch Zustelldienste - bin ich dann Neuer Selbstständiger oder nicht?
  • Das Einkommen würde ca. 800€ betragen (etwas zwischen 780€ - 850€; variiert je nach tatsächlichen Arbeitstagen) - Was ist an Steuern zu zahlen? Wann sind die Beträge zu zahlen? 
  • Wie funktioniert das mit Kranken-, Unfall-, Sozialversicherung? Was ist an Beiträgen zu zahlen? Wann sind diese zu leisten?
  • Wo müsste ich mich überall melden/anmelden?
  • Was kann ich alles absetzen? Bzw. kann ich Fahrtkosten geltend machen, da ich die Zustelldienste mit privatem Pkw zu leisten habe?
  • Ist es sinnvoll als Stundentin auf Werkvertragsbasis zu arbeiten? Wie ist das mit Kinderbeihilfe etc.

Sollte ich etwas vergessen haben, würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie mich darauf hinweisen und aufklären könnten.

 

Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen

Sandra

Verfasst von: Michael am 04.01.2013 12:31
 


THEMA:  arbeiten auf Werkvertragsbasis?

Zuerst müssten Sie sich erkundigen, ob Sie für die
Nebentätigkeit einen Gewerbeschein benötigen oder nicht (www.wko.at)
Sozialversicherung:

Sollten Sie einen Gewerbeschein benötigen, sind Sie aufjeden Fall pflichtversichert
bei der gewerblichen Sozialversicherung. Unter gewissen Umständen gibt es eine
Ausnahme von der Pflichtversicherung. Unfallversicherung besteht trotzdem

Sollten Sie kein Gewerbeschein benötigen, sind Sie neuer
Selbständiger (siehe auch http://esv-sva.sozvers.at/mediaDB/670073_Informationen%20f%C3%BCr%20Freiberufler.pdf
). Sollte Ihr sozialversicherungsrechtlicher Gewinn unter 6.453,36 (bzw. wenn
Sie nebenbei andere Erwebstätigkeiten ausüben 4.515,12 EUR) sein, fallen keine Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge
an.
Sollten SV Beiträge vorgeschrieben werden, sind die vorläufig, und werden NACH
Vorliegen des Einkommensteuerbescheides eventuell nachbemessen.



Einkommensteuer:

Sie müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt den Beginn Ihrer Tätigkeit
erklären (Formular Verf 24 oder FINON Erklärungswechsel).

Ihre Einnahmen und Ausgaben (für Ihre Tätigkeit) sammeln Sie, und erstellen
daraus eine Einnahmen / Ausgabenrechnung gem. §4(3)EStG.

Die Steuererklärung (E 1 inkl. Beilage E1a) muss bis Ende April des Folgejahres
beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn die Erklärung elektronisch mittels
FINON übermittelt wird (seit 2003 Pflicht), erstreckt sich die Frist bis Ende
Juni des Folgejahres. Sollten Sie von einen Steuerberater vertreten werden,
haben Sie bis Ende des Folgejahres / Beginn des Folgejahres Zeit für Ihre
Steuererklärung.

Die Steuerschuld ist ca. einem Monat nach Bescheidaussstellung fällig. Sollte
es zu einer Nachzahlung von mehr als 288 EUR ergeben, werden für das laufende
Jahr Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt.

Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an !

Verfasst von: Claudia am 11.09.2016 14:50
 


THEMA:  Arbeiten auf Werkvertragsbasis?

Guten Tag ,

 

Mich beschäftigt da auch einige frage :

Wenn ich meine Damen auf Werksvertrag Basis Anmelde muss ich ihnen dann die Podukte zu verfügung stellen ?

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.219 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.