Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe eine Frage zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer zu folgendem Sachverhalt: Ein Betieb betreibt selbst eine Kantine. Dort können die Mitarbeiter(und nur die, keine "Betriebsfremden") ein Essen konsumieren. Der Preis beträgt für das Essen € 6,20 und für das Getränk € 0,50. Das sind marktübliche Preise. Der Betrieb zahlt den Mitarbeitern für das Essen € 4,40 "drein", somit bleibt für den Mitarbeiter ein Betrag von € 1,80 beim Essen selbst zu bezahlen. 1) Ist eine Umsatzsteuer vom Betrieb abzuliefern, wenn ja, von welcher Bemessungsgrundlage? 2) Sachbezug dürfte ja keiner anzusetzen sein, da ja innerhalb der Freigrenze von € 4,40 oder? Vielen Dank. |