Hallo,
ich habe eine Frage zu der Definition "Auf Dauer getrennt leben" wegen Alleinverdienerabsetzbetrag.
Hintergrund ist folgendes: komme aus China, wohne und arbeite in Österreich. Meine Frau und Kind wohnt noch in China, und warte
auf ihr Antrag für Visum. Habe ich deshalb keinen Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag, da ich ja noch nicht mit meiner Frau hier in
Österreich zusammen wohnen kann?
Kann ich dann evtl. die Kosten für meine Flüge nach China geltend lassen bei der doppelter Haushaltsführung?
Vielen lieben Dank für Eure Antwort.
Gruß
Wang |