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Verfasst von: Georg am 05.01.2013 21:05
 


THEMA:  Aktiengewinne mit E 1kv versteuern

Hallo und Prosit Neues Jahr,

habe im Jahr 2012 folgende Veräusserungsgewinne aus Aktien:

Vor 01.04 240,--€ Gewinne ohne Spesen, 50,--€ Spesen keine KeSt

Nach 01.04. 155,-- Gewinne, 28,--€ Spesen und die Bank hat 25% KeSt einbehalten.

Jetzt bin ich mit dem Formular E 1kv überfordert und weiß nicht in welchen Kennzahlen diese Summen kommen.

Mit der Bitte um Hilfe verbleibe

Mit freundlichen Grüssen

Georg

Verfasst von: Georg am 10.01.2013 13:49
 


THEMA:  Aktiengewinne mit E 1kv versteuern

Hallo,

habe mich eingelesen und glaube, daß der:
Vor dem 01.04.2012 entstandene Gewinn in Höhe von 240,-€ aus Aktienverkäufe(Aktien unter1 Jahr Behaltedauer) ein Spekulationsgewinn ist und abzüglich der Spesen in Höhe von 50,- € somit 190,-€ ins E1 unter sonstige Einkünfte Kennzahl 801 gehört.
Nach dem 01.04.2012 enstandene Gewinn in Höhe von 155,-€ aus Aktienverkäufe ins E 1kv unter Kennzahl 864 gehört. Die von der Bank einbehaltene Kest in Höhe von 38,75-€ unterKennzahl 899. Was passiert aber mit den Spesen in Höhe von 28,-€?

Mit freundlichen Grüssen

Georg

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