Verfasst von:
Natascha Kraus am
08.01.2013 10:28
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THEMA: Wohnsitz in AT und CH, Arbeit in CH |
Guten Tag, ich arbeite seit einigen Monaten in der Schweiz und habe hier auch einen Wohnsitz. In Wien bin ich ebenfalls gemeldet und habe einen Wohnsitz. Meine Frage ist: wenn ich nun wieder nach Österreich zurückkehre und meinen Wohnsitz in der Schweiz auflöse, muss ich dann für die vergangenen Monate Steuern in Österreich nachzahlen? Freundliche Grüsse, Natascha |
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Verfasst von:
GAST am
08.01.2013 14:00
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THEMA: Wohnsitz in AT und CH, Arbeit in CH |
Sehr geehrte Frau Kraus,
Grundsätzlich sind Sie durch den Wohnsitz in Wien in Österreich unbeschränkt (d.h. mit dem Welteinkommen) steuerpflichtig. Auch wenn Sie in der CH arbeiten und dort Steuern zahlen, unterliegen Sie der österreichischen Besteuerung, d.h. Sie müssen in AT eine ESt Erklärung abgeben und Ihre Einkünfte erklären. Das Recht zur Erhebung der Steuern kann jedoch im zwischenstaatlichen Steuerbereich durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eingeschränkt werden, d.h. dass Österreich bestimmte Einkünfte aus der CH von der Besteuerung ausnimmt. Um Ihren Sachverhalt genauer beurteilen zu können müßten Details bzgl. Ihrer Einkünfte in der CH bzw. in AT vorliegen.
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